Hämangiome im Kindesalter
sind gutartige vom Endothel (Innenschicht der Gefäße) ausgehende
Gefäßtumore, die bei 2 Prozent aller Kinder auftreten. In der Regel sind sie
angeboren oder wachsen in den ersten 6 Lebensmonaten. Danach ist eine weiteres
Wachstum nicht mehr wahrscheinlich. Nach dem ersten Lebensjahr beginnt die
langsame Zurückbildung dieser Veränderungen.
Der unten beschriebene Fall gehört sicher nicht zu den klassischen Hämangiomen, sondern ist dem Oberbegriff Gefäßanomalie zuzuordnen. Nach Definition umfassen die Gefäßanomalien zum einen aus dem Gefäßsystem entstammenden Tumoren oder Gefäßfehlbildungen.
Diese junge Dame ist 25 Jahre alt und zeigt im Nackenbereich diese hämangiomartige Veränderung.
Sie fühlt sich wohl, berichtet aber, dass sie zum Schlafen immer mehrere Kissen benötige. Wenn der Kopf flach auf der
Matratze liegt, bekomme sie schnell ein Schweregefühl, einen "vollen
Kopf". Siehe dazu die Abbildungen
Es wurde eine MRT des Halses mit Kontrastmittel
intravenös und
eine MR- Angiographie des Halses und unteren Schädelbereiches duchgeführt.
Beurteilung:
massiv ausgeprägtes vorwiegend venös- versorgtes Hämangiom links nuchal mit
Ausläufern, die bis an den Hypopharynx, den Pharynx und den Nasopharynx
reichen, sowie durch die Neuroforamina in den Spinalkanal gelangen. Ebenfalls
kontralateral Nachweis von Hämangiomanteilen an der Vena jugularis. Zusätzlich
Nachweis intracranieller Hämangiomanteile der hinteren Schädelgrube. Verdacht
auf Ausdünnung und partieller Aplasie der Schädelkalotte der linken
Schädelgrube.Die genaue Gefäßversorgung lässt sich aufgrund der
unübersichtlichen Situation in der vorliegenden MR- Untersuchung nicht sicher
klären. Es wird vor einer möglicherweise geplanten interventionellen Therapie
eine konventionelle Angiographie empfohlen. |
Die Farbphotos hat mir freundlicherweise Dr. Sander, Kinder- und Jugendarzt aus Bad Kreuznach zur Verfügung
gestellt Die Kernspinbilder wurden
im Radiologischen Institut des Diakoniekrankenhauses Bad Kreuznach angefertigt (Leiter: Dr. Diderichs). Für die Überlassung dieser Aufnahmen bin ich Herrn Dr.
Kessler zu Dank verpflichtet.
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